AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Ich verpflichte mich, ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass Sie bei der Übergabe Ihres Tieres alle Informationen, auch wenn Sie Ihnen noch so bedeutungslos erscheinen, an mich weitergeben. (z. B.: chronische Leiden, Verhaltensauffälligkeiten, usw.)
2. Jedes Tier muss ausreichend geimpft, entwurmt und mit einem aktiven Flohschutz versehen sein (bitte kurz vor dem Einchecken anwenden), außerdem muss eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für das Tier bestehen. Der Impfpass ist für die Dauer des Aufenthaltes zu hinterlegen.
3. Durch eine sehr kleine Anzahl von Pensionsgästen kann hohe Qualität und individuelle Betreuung garantiert werden. Da sich die Hunde im Garten und Haus frei bewegen können und dadurch auch Kontakt mit Artgenossen haben, kann es trotz größter Sorgfalt zu Verletzungen kommen. Das Risiko und eventuell entstehende Tierarztkosten trägt der Tierhalter.
4. Sollte ein Tier trotz aller gebotenen Vorsichtsmaßnahmen entlaufen, wird hierfür und auch für etwaige Folgeschäden, die das Tier verursachen könnte, keine Haftung übernommen.
5. Sollte eine tierärztliche Behandlung während des Aufenthaltes notwendig werden, sind alle damit verbundenen Kosten vom Tierbesitzer zu tragen. Selbstverständlich werden Sie bzw. eine Kontaktperson sofort benachrichtigt.
6. Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen oder ableben, so werden vom Tierbesitzer keine wie immer gearteten Ansprüche gestellt.
7. Läufige Hündinnen bzw. Hündinnen, die voraussichtlich während der Aufenthaltsdauer läufig werden, können nicht aufgenommen werden. Ab Geschlechtsreife werden nur mehr kastrierte Rüden aufgenommen.
8. Um den Platz in der Tierpension fix zu reservieren, sind spätestens 10 Tage vor dem Übergabetermin 50 % der voraussichtlichen Gesamtkosten im Voraus zu bezahlen. Ansonsten kann keine Platzgarantie gegeben werden.
9. Ist das Tier zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin noch immer nicht abgeholt worden, wird es nach erfolgter schriftlicher Erinnerung einem Tierschutzverein oder einer Privatperson übergeben. Die bis dahin anfallenden Kosten trägt der Tierbesitzer.
10. Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist St. Pölten, Niederösterreich.
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